Aufhebung des generellen Feuerverbots auf dem Gemeindegebiet von Egg

 

Vorsicht ist weiterhin geboten.

Ab Samstag, 11. August 2018, 12.00 Uhr, sind das Entfachen von Feuer und das Grillieren im Freien in der Gemeinde Egg wieder erlaubt. Im Wald und in Waldesnähe gilt aber unverändert das kantonale Feuerverbot.

Weiterhin herrscht grosse Trockenheit, und die Lage hat sich noch nicht normalisiert. Das Brandrisiko hat sich aber nach den Niederschlägen sowie dem Temperaturrückgang vermindert. Aufgrund der Lagebeurteilung vom 10. August 2018 schätzen die Sicherheitsfachleute die Gefahrenlage so ein, dass das allgemeine Feuerverbot im Freien wieder aufgehoben werden kann. Alle Gemeinden im Bezirk Uster haben deshalb ihre entsprechenden Verfügungen widerrufen. Hier finden Sie die Verfügung.

Bis auf Widerruf durch die kantonale Baudirektion gilt unverändert ein absolutes Feuerverbot im Wald und im Abstand von 200 Meter um Wälder herum, mit Ausnahme von kontrollierten Grillfeuern im Siedlungsgebiet (Gärten, Schrebergärten, Terrassen usw.). Im Wald und am Waldrand gilt ein absolutes Grillverbot (eingeschlossen Gas- und Elektrogrillgeräte).

Trotz der Aufhebung des absoluten Feuerverbots sind folgende Vorsichtmassnahmen zu beachten:

  • Feuer nie unbeaufsichtigt brennen lassen – auch nicht im Garten; allfälligen Funkenwurf sofort löschen.
  • Vor dem Verlassen einer Feuerstelle Flammen und Glut vollständig löschen.
  • Feuer nur in genügend grossem Abstand zu Gebäuden, Getreidefeldern, Gebüschen und Waldrändern entfachen.
  • Fest eingerichtete Feuerstellen benutzen.
  • Keine brennenden Raucherwaren fortwerfen.

Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne ausdrückliche Polizeibewilligung gemäss Art. 25 der Polizeiverordnung Egg untersagt.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für Ihre Mithilfe bei der Brandverhütung.

Weitere Informationen finden Sie auf www.waldbrandgefahr.ch und www.trockenheit.zh.ch.

10. August 2018
Gemeinderat Egg